01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Auswärtige Unterbringung während Ausbildung
| Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Auszubildenden die Kosten für die Unterbringung während des Blockunterrichts an einer auswärtigen Berufsschule zu ersetzen. Sie müssen ihn nur für die Zeit freistellen und die Vergütung weiterzahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. (Urteil vom 26.9.2002, Az: 6 AZR 486/00; Abruf-Nr. 032582) |
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