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  • 01.09.2007 | Auch Kfz-Händler betroffen

    Rentenversicherungsträger prüfen Abführung der Künstlersozialabgabe

    Einige Autohäuser erhalten in letzter Zeit Fragebögen von der Deutschen Rentenversicherung, in denen sie Angaben dazu machen sollen, ob und inwieweit sie Aufträge an Künstler oder Publizisten erteilen und Künstlersozialabgaben abführen. Sie werden darauf hingewiesen, dass „praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen zu den Abgabepflichtigen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ zählen und dass „die im Fragebogen zu treffenden Angaben (...) im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Betriebsprüfung (...) überprüft“ werden.  

     

    Viele Händler fallen aus allen Wolken, weil sie noch nie mit der Künstlersozialversicherung konfrontiert waren. Wir sagen Ihnen daher im Folgenden, welchen Hintergrund die Fragebögen haben und wie Sie am besten reagieren.  

    Hintergrund

    Seit 1. Juli 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger bei den Unternehmen, ob diese ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) erfüllen und die Künstlersozialabgabe entrichten (Drittes Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Abruf-Nr. 072422). Künftig werden alle abgabepflichtigen Unternehmen erfasst.  

     

    Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbstständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Dabei trägt der selbstständige Künstler und Publizist nur die Hälfte seines Beitrags selbst und ist damit ähnlich günstig gestellt wie ein Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstlersozialabgabe).