01.05.2007 | Aufsehenerregende Entscheidungen
Entfernungspauschale verfassungswidrig?
Mit aufsehenerregenden Beschlüssen haben die Finanzgerichte (FG) Niedersachsen und Saarland Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der ab 2007 gekürzten Entfernungspauschale angemeldet. Die Beschlüsse sind für Ihre Mitarbeiter und für Sie als Inhaber eines Autohauses wichtig. Lesen Sie, was jetzt zu tun ist.
Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Der 8. Senat des FG Niedersachsen hält die Kürzung der Entfernungspauschale (Berücksichtigung erst ab dem 21. Kilometer) für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Beschluss vom 27.2.2007, Az: 8 K 549/06; Abruf-Nr. 070852;Az. BVerfG: 2 BvL 1/07). Auch das FG Saarland hat die Frage mittlerweile dem BVerfG vorgelegt (Beschluss vom 22.3.2007, Az: 2 K 2442/06; Abruf-Nr. 071164).
Der 7. Senat des FG Niedersachsen geht noch weiter. Er hat in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung das Finanzamt verpflichtet, die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (Beschluss vom 2.3.2007, Az: 7 V 21/07; Abruf-Nr. 070876).
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