30.01.2009 | Ausfuhrlieferungen
Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen
Der Buch- und Belegnachweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Wir hatten zuletzt in der Ausgabe 8/2008 (Seite 6) berichtet, dass die Finanzgerichte (FG) diese erfreuliche neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits anwenden. Nunmehr hat das FG Niedersachsen die neue Rechtsprechung konsequenterweise auf die Ausfuhrlieferung in Drittländer ausgedehnt. (Urteil vom 19.5.2008, Az: 16 K 177/06; Abruf-Nr. 083028)
Beachten Sie: Völlig überraschend hat das Finanzamt Revision zum BFH eingelegt (Az: V R 23/08). Wir rechnen jedoch damit, dass dieser das Urteil aus Niedersachsen bestätigen wird. In Streitfällen sollten Sie Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
Unser Tipp: Fehlt der Buch- oder Belegnachweis, müssen Sie den Grenzübertritt anderweitig nachweisen. Die Finanzämter und die FG sind nicht verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln.
Unser Service: Näheres zum Thema „Beleg- und Buchnachweis“ bei Ausfuhrlieferung inklusive Checkliste finden Sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 7 bis 11.