02.09.2010 | Ausfuhrnachweis
ATLAS-Ausgangsvermerk nicht möglich: Finanzverwaltung lässt „Papiernachweis“ zu
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erlaubt nun doch, bei einer Ausfuhrlieferung in Drittländer außerhalb der EU den Ausfuhrnachweis in Papierform zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass einige ausländische Ausgangszollstellen nicht in der Lage sind, den Ausgangsvermerk im Rahmen des elektronischen Ausfuhrverfahrens zu übermitteln, war diese Entscheidung überfällig.
Hintergrund der Verwaltungsanweisung
Die Lieferung von Fahrzeugen in Drittländer außerhalb der EU ist unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist unter anderem, dass sich die Ausfuhr nachweisen lässt.
Die EU hat das Ziel, Warenexporte elektronisch zu überwachen. Diesem Ziel dient das EDV-Projekt ECS (Export Control System) bzw. AES (Automated Export System). Das zur Umsetzung in Deutschland eingeführte Verfahren heißt ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System).
Pflicht zur Teilnahme an ATLAS seit 1. Juli 2009
Seit 1. Juli 2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme an diesem elektronischen Ausfuhrverfahren, in Deutschland also zur Teilnahme am ATLAS-Verfahren. Es läuft wie folgt ab:
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