01.06.2007 | Autokauf
3,03 Prozent Mehrverbrauch: Unerheblicher Mangel
Weist ein Fahrzeug bei einer individuellen Messung auf dem Prüfstand einen Mehrverbrauch von 3,03 Prozent gegenüber den Prospektangaben nach Richtlinie 80/1268/EWG auf, ist das zwar ein Sachmangel. Jedoch ist der Mangel unerheblich und berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt. Weil der Normverbrauch nach Prospekt mit 9,9 Litern im Drittelmix (Chrysler PT Cruiser Cabrio 2,4 L Turbo) ohnehin nicht auf ein besonders sparsames Auto hinweist, berechtigt der Mehrverbrauch nicht zur Minderung. Denn das dürfte nicht zu einem Preisabschlag auf dem Fahrzeugmarkt führen, zumal bereits das Messverfahren unausweichlich eine Toleranzbreite von plus/minus zwei Prozent mit sich bringt. (Landgericht Ravensburg, Urteil vom 6.3.2007, Az: 2 O 297/06)(Abruf-Nr. 071539)