Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.08.2009 | Autokauf

    Eigentumserwerb nach ausländischem Recht

    Bei Meinungsverschiedenheiten über den Übergang des Eigentums kann das ausländische Recht des Bestimmungslands statt des deutschen Rechts maßgeblich sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in folgendem Fall entschieden: Eine deutsche Opel-Händlerin hatte unter Eigentumsvorbehalt einen Astra an eine deutsche Zwischenhändlerin verkauft. Ohne bezahlt zu haben, verkaufte diese den Astra an eine Firma in Frankreich. Während die Fahrzeugpapiere bei der Opel-Händlerin blieben, ging der Wagen per Frachtführer über die Grenze. Die französische Abnehmerin zahlte den Kaufpreis an die deutsche Zwischenhändlerin und verkaufte den Astra in Frankreich weiter. Zur Beseitigung eines Mangels gelangte der Astra aber zurück nach Deutschland zur Opel-Händlerin. Diese verweigerte die Rückgabe mit Hinweis auf den mit ihrem Geschäftspartner vereinbarten Eigentumsvorbehalt und veräußerte den Wagen an einen anderen Kunden. Ob und wann die französische Händlerin Eigentum an dem Astra erworben hat, richtet sich laut BGH nicht nach deutschem, sondern nach französischem Recht. Das muss die Vorinstanz nun prüfen. (Urteil vom 10.6.2009, Az: VIII ZR 108/07)(Abruf-Nr. 092340)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 4 | ID 129598