Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Autokauf

    Eingebautes Zubehör bei Rückabwicklung des Kaufs

    | Bei der Rückabwicklung eines Autokaufs stellt sich oft die Frage, was mit dem Zubehör geschieht, das der Käufer für das Fahrzeug angeschafft bzw. eingebaut hat. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart muss der Händler dem Käufer die Kosten für das Zubehör als "vergebliche Aufwendungen" erstatten (§ 284 Bürgerliches Gesetzbuch). Er darf aber für die Nutzung des Zubehörs einen Abzug vornehmen. Diesen bezifferte das OLG bei einer einjährigen Nutzung auf 20 Prozent. Die Kosten für Überführung und Zulassung musste das Autohaus dagegen übernehmen. |