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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Autokauf

    Erste Fragen zum neuen Schadensrecht

    | Probleme bereitet das neue Schadensrecht, wenn der Kunde ein differenzbesteuertes Ersatzfahrzeug anschafft, das Unfallfahrzeug aber noch reparaturwürdig ist. Einige Kfz-Händler haben angefragt, wie der Schaden dann fiktiv auf Gutachtenbasis abzurechnen ist. Die Antwort: Bei fiktiver Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis ist die Umsatzsteuer auf die Differenz zwischen dem Listenpreis im Zeitpunkt des Ankaufs und dem Kaufpreis, zu dem der Pkw an den Kunden verkauft wird, erstattungsfähig. Maximal erstattungsfähig ist die fiktive Umsatzsteuer laut Gutachten. Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob Sie verpflichtet sind, dem Kunden mitzuteilen, wie hoch der Ankaufspreis des Ersatzfahrzeugs war, damit die Höhe der erstattungsfähigen Umsatzsteuer ermittelt werden kann. In Fachkreisen geht man von einer solchen Verpflichtung aus und begründet dies mit einer Nebenpflicht des Händlers aus dem Kaufvertrag. |