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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Autokauf

    Grundsatzentscheidung zu Verkauf im Internet

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals über die Wirksamkeit eines Autokaufs entschieden, der über eine Internet-Auktion angebahnt worden war. Ergebnis: Der Kaufvertrag ist wirksam, weil der Verkäufer ein konkretes Angebot gemacht und nicht nur unverbindlich zur Abgabe von Geboten aufgefordert hatte. |