28.01.2008 | Autokauf
Händler kann nach Unfall Wertersatz verlangen
Etwas mehr als zwei Jahre nach dem Kauf seiner Kawasaki wurde der Käufer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Warum er auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, blieb strittig. Erst jetzt, vor der Instandsetzung, will er festgestellt haben, dass sein als neu verkauftes Krad gar nicht neu, sondern eine ältere Importmaschine ist. Er trat deshalb vom Kauf zurück und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücknahme des beschädigten Krades. Allenfalls gegen Wertersatz wegen des Unfallschadens, so der Händler. Der Käufer berief sich auf Schuldlosigkeit, jedenfalls auf Einhaltung der „eigenüblichen Sorgfalt“. Damit fand er vor Gericht kein Gehör. Er musste sich bei der Rückabwicklung 3.112 Euro für die Reparatur abziehen lassen. (Oberlandesgericht Karlsruhe, nicht rechtskräftiges Urteil vom 12.9.2007, Az: 7 U 169/06) (Abruf-Nr. 073640)