· Fachbeitrag · Autokauf
Rückabwicklung beim Autokauf: Wann, wie und in welcher Höhe Sie Nutzungsentschädigung erhalten
von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover
| Jede Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags ist nicht nur ärgerlich, weil sie die Beziehung zum Kunden erheblich stört, sie ist zumeist auch mit Verlusten für Ihr Autohaus verbunden. Den Verlust gilt es mittels Nutzungsentschädigung so gering wie möglich zu halten. Wann, wie und in welcher Höhe Sie Nutzungsentschädigung vom Käufer verlangen können, zeigt Ihnen ASR. |
Wann der Käufer überhaupt vom Kaufvertrag zurücktreten kann
Ist eine Kaufsache mangelhaft, stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte aus § 437 BGB zu. Bei einem Fahrzeug kann ein Mangel z. B. ein Kratzer im Lack, ein nicht einwandfrei funktionierender Motor oder ‒ wie im Fall des Dieselskandals ‒ eine unzulässige Abschalteinrichtung sein. Liegt solch ein Mangel vor, kann der Käufer von Ihnen Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet: Mangelbeseitigung oder Lieferung eines neuen Fahrzeugs.
Scheitert die Nacherfüllung Ihrerseits, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers ist dabei aber an gewisse Voraussetzungen gebunden. So steht Ihnen nämlich das sog. Recht zur zweiten Andienung zu. Danach muss Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, den Mangel zunächst durch Nacherfüllung zu beseitigen ‒ und deswegen muss der Käufer Ihnen auch eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Erst wenn diese Frist verstreicht, ohne dass der Mangel behoben wurde, kann der Käufer zum Rücktritt übergehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig