01.10.2002 · Fachbeitrag · Autokauf
Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung
| Beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an Unternehmer (dazu gehören auch Landwirte, § 14 Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie wie bisher jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, indem Sie eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen. Als Formulierungsvorschlag bietet sich folgende Klausel an: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig