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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Autokauf

    Klausel zum Ausschluss der Sachmängelhaftung

    | Beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen an Unternehmer (dazu gehören auch Landwirte, § 14 Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie wie bisher jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, indem Sie eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen. Als Formulierungsvorschlag bietet sich folgende Klausel an: |