30.09.2010 | Autokauf
Touran gegen Tiguan getauscht: Nutzungsvergütung fällig
Der Käufer eines Neuwagens, der sich wegen eines Mangels für einen anderen Fahrzeugtyp entscheidet, schuldet auch als Verbraucher dem Händler eine Nutzungsvergütung. Das hat das Landgericht Nürnberg entschieden (Beschluss vom 18.8.2010, Az: 16 S 5198/10; Abruf-Nr. 102801). Bei der Lieferung des Tiguan handele es sich nicht um eine vergütungsfreie Ersatzlieferung, sondern um einen Neukauf nach Rücktritt vom Touran-Kauf. Ein VW Tiguan sei ein anderer Fahrzeugtyp und gehöre nicht zur selben Gattung wie ein Touran.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 2 | ID 138900