31.03.2008 | Autokauf
Umfasst die Nutzungsvergütung Schäden am Fahrzeug?
Zum Beitrag „Rückabwicklung von Fahrzeugverkäufen“ (Ausgabe 3/2008, Seite 17) erreichte uns folgende Frage: „Ist mit der Nutzungsvergütung auch ein Schaden am Fahrzeug abgegolten oder haben wir in dem Fall als Autohaus einen weitergehenden Anspruch?“
Unsere Antwort: Mit der Nutzungsvergütung wird nur der normale Gebrauch abgedeckt. Eine übermäßige Nutzung kann zu einem Wert-ersatzanspruch führen. Erst recht gilt das für eine unfallbedingte Beschädigung. Jedoch: Wenn der Käufer den Unfall nicht verschuldet hat oder nur leicht fahrlässig gehandelt hat, hat er gute Chancen, um die Wertersatzpflicht herumzukommen. Rechtlich ist hier noch vieles ungeklärt. Verkäufergünstig hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Der Käufer musste sich die Reparaturkosten bei der Rückabwicklung abziehen lassen (Urteil vom 12.9.2007, Az: 7 U 169/06; Abruf-Nr. 073640; siehe Ausgabe 2/2008, Seite 3).