01.02.2007 | Autokauf
Verbraucher oder Unternehmer?
Wer dem Händler gegenüber als Unternehmer auftritt, kann später nicht behaupten, ein Verbraucher zu sein und den Vertrag entsprechend widerrufen. Im Urteilsfall vor dem Oberlandesgericht Brandenburg war im Kaufvertrag mit „ja“ angekreuzt, dass die Finanzierung der beiden Neuwagen für eine gewerbliche/selbstständige Tätigkeit des Käufers bestimmt sei. Später widerrief der Käufer wie ein Verbraucher und gab an, das Formular ohne nähere Prüfung unterschrieben zu haben. Die Richter urteilten: Der Käufer sei als Unternehmer aufgetreten. Mit seiner Unterschrift unter den Vertrag habe er sich sämtliche darin enthaltenen Angaben zu Eigen gemacht, damit auch das „Ja“ zum gewerblichen Zweck des Ankaufs. Sei das falsch gewesen, gehe das zu seinen Lasten, selbst wenn das Auto tatsächlich für private Zwecke genutzt werde. (Urteil vom 22.11.2006, Az: 4 U 84/06) (Abruf-Nr. 063605)