01.11.2001 · Fachbeitrag · Autokauf
Wandelung eines Neuwagen bzw. Leasingfahrzeugs
| Ob ein Neufahrzeug dem Stand der Technik entspricht, also mangelfrei ist, richtet sich nicht nur nach dem Standard des jeweiligen Herstellers, sondern auch nach dem vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller. Das befand das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig zu der - inzwischen geänderten - Klausel im Abschnitt VII Ziffer 1 der Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB). Diese Aussage des Gerichts, in der Sache nichts Neues, hat nur noch für so genannte Altfälle Bedeutung, also für solche Verkäufe, die auf der Basis der alten NWVB zu Stande gekommen sind. |
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