· Fachbeitrag · Autokauf
Lieferverzögerung von Neuwagen: Wann müssen Sie den Verzugsschaden ersetzen?
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| In der Praxis häufen sich derzeit die Rechtsstreitigkeiten wegen Lieferverzögerungen bei Neuwagen, die dem Vernehmen nach unter anderem auf die Halbleiter- und Kabelbaumkrise zurückzuführen sind. Mit der Lieferverzögerung steht die Frage im Raum, ob Sie als Händler den Verzugsschaden ersetzen müssen. ASR nimmt die Lieferverzögerungen zum Anlass, Sie mit den Regeln rund um den Verzug vertraut zu machen und Ihnen ein aktuelles händlerfreundliches Urteil des AG Frankfurt vorzustellen. |
Verbindlicher Liefertermin beim Neuwagenkauf
Beim Neuwagenkauf kann, wie bei jedem anderen Kaufvertrag auch, ein unverbindlicher wie ein verbindlicher Liefertermin vereinbart werden. Dass verbindliche Zusagen schärfer sind als unverbindliche, liegt auf der Hand.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Das ergibt sich aus § 286 Abs. 1 BGB.
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