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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Befugnisse der Prüfer erweitert

    Das Zugriffsrecht der Außenprüfer auf elektronisch geführte Unterlagen

    | Vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung des Electronic Commerce hat die deutsche Finanzverwaltung nun die Chance genutzt, einen schon seit langem gehegten Wunsch zu realisieren: Der unmittelbare Zugriff auf die EDV-Systeme der Unternehmen. Im Schatten bedeutender Änderungen des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes wurden von vielen unbemerkt die Abgabenordnung (AO) geändert und der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002 erhebliche Befugnisse bei der Prüfung elektronischer Daten eingeräumt. |