01.04.2007 | Betriebsgrundstück
Gewinnrealisierung bei Verkauf eines Betriebsgrundstücks
Ein bilanzierender Unternehmer muss den Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks spätestens mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer gewinnerhöhend erfassen. Das gilt auch, wenn der Veräußerer das Grundstück noch eine Zeit lang weiter nutzen darf und folglich Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr an dem Grundstück vertragsgemäß erst später auf den Käufer übergehen, so der Bundesfinanzhof. Im Urteilsfall hatte das Finanzamt auf den Übergang von Nutzen und Lasten abgestellt und wollte den Gewinn aus dem Grundstücksverkauf (14,2 Mio. DM) erst im Jahr 1994 besteuern. Da das zivilrechtliche Eigentum schon im Jahr 1993 übergegangen, eine Besteuerung im Jahr 1993 aber wegen Verjährung nicht mehr möglich war, konnte der Unternehmer die 14,2 Mio. DM im Ergebnis steuerfrei kassieren. (Urteil vom 18.5.2006, Az: III R 25/05) (Abruf-Nr. 062149)