30.09.2010 | Betriebsprüfung
Die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler im Kfz-Gewerbe - Teil I
von WP StB Elmar Bingel und RA StB Lilian Göttsching, Bingel Dorau & Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Freiburg
Bilanzierungsfehler können bei einer Betriebsprüfung zu teuren Steuernachzahlungen führen. Damit Ihnen möglichst wenige unterlaufen, stellen wir die zehn häufigsten Bilanzierungsfehler im Kfz-Gewerbe zusammen. In dieser Ausgabe konzentrieren wir uns dabei auf die Aktivseite der Bilanz.
1. Zuordnung zum Anlagevermögen
Grundsatz
Zum Anlagevermögen gehören nur Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, langfristig (über ein Jahr) dem Betrieb zu dienen.
Häufiger Fehler
Falsche Einordnung von Vorführwagen, vor allem von Mobilitätsfahrzeugen. |
Lösung
Vorführwagen sind nach ihrem Zweck zu differenzieren: Fahrzeuge, die mit Verkaufsabsicht erworben wurden und sich nur kurzfristig im Unternehmen befinden sollen (Mobilitätsfahrzeuge, Vorführwagen zur Kundenwerbung), sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Nur der Firmen-/Geschäftswagen gehört zum Anlagevermögen und ist über sechs Jahre abzuschreiben (mehr dazu in Auto Steuern Recht Ausgabe 8/2010, Seite 11).
Beachten Sie: Bisher falsch erfasste Vorführwagen können im nächsten Abschluss vom Anlage- zum Umlaufvermögen umgewidmet werden.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Grundsatz
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