01.08.2005 | Betriebsprüfung
Neue Richtsätze der Finanzverwaltung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neue „Richtsatzsammlung“ für 2004 veröffentlicht. In dieser „Richtsatzsammlung“ sind wichtige branchentypische Kennzahlen (zum Beispiel der durchschnittliche Rein- oder Rohgewinn) aufgelistet. Unternehmen, die von der Norm abweichen, beurteilt das Finanzamt unter Umständen als „verdächtig“. Für Wirtschaftsjahre ab 2002 gelten nach der neuen Richtsatzsammlung für das Kfz-Gewerbe die auf der folgenden Seite abgedruckten Richtwerte.
Unser Tipp: Zeigt sich bei Erstellung des Jahresabschlusses, dass die Werte im Jahresabschluss auffällig von den Richtsätzen abweichen, sollten Sie die Gründe für die Abweichungen ermitteln und dokumentieren, damit Sie entsprechende Nachfragen der Finanzverwaltung beantworten können.
Unser Service: Wie Sie die in den Richtsätzen angegebenen Werte genau ermitteln, können Sie in Ausgabe 9/2003, Seite 9, nachlesen. Sie finden den Beitrag auf Ihrer Archiv-CD-Rom.
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