01.06.2001 · Fachbeitrag · Betriebsübertragung
Kostenübernahme durch früheren Inhaber läuft ins Leere
| Wenn der Senior sein Unternehmen auf den Junior überträgt, laufen betriebliche Kosten, die er für den Nachfolger übernimmt, steuerlich ins Leere. Weder der Vater noch der Sohn darf sie geltend machen. Das hat das Finanzgericht Saarland (FG) kürzlich entschieden und hat sich damit an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gehalten (Urteil vom 18.1.2001, Az: 1 K 194/98). Im Urteilsfall hatte ein Vater seinen Betrieb auf den Sohn übertragen. Kosten für eine Unternehmensanalyse, die im Anschluss an die Übertragung durchgeführt wurde, hatte der Vater übernommen. Da die Aufwendungen weder mit Einkünften des Vaters zusammenhingen noch vom Sohn veranlasst oder gezahlt wurden, durfte sie keiner von beiden als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen. |
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