31.01.2011 | BFH hat Zweifel und fragt beim EuGH nach
Muss die USt-IdNr. des Erwerbers buchmäßig nachgewiesen werden?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zunehmend Zweifel, ob die von der deutschen Finanzverwaltung geforderten Nachweise für die Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Fahrzeuglieferungen mit dem (vorrangigen) Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.
EuGH soll drei Fragen vorab klären
Er hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um den buchmäßigen Nachweis (§ 17c Absatz 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Erwerbers (Beschluss vom 10.11.2010, Az: XI R 11/09; Abruf-Nr. 104294):
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