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  • 28.11.2008 | Bilanz

    Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz kommt erst 2010!

    Die Regeln des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG; sehen Sie dazu den Beitrag in der Ausgabe 11/2008, Seiten 15 bis 19) sollen nun doch erst für Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahre gelten. Das bedeutet: Umstellungen in Ihrer Finanzbuchhaltung sind erst ab 2010 notwendig, und auf die Abschlusserstellung wird sich das Gesetz erst 2011 (beim Abschluss für 2010) auswirken.  

    Beachten Sie: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse (§ 267 Handelsgesetzbuch) sollen jedoch bereits rückwirkend ab 2008 erhöht werden; nicht zuletzt deshalb, weil Deutschland zur Erhöhung der Werte europarechtlich verpflichtet ist (Richtlinie 2006/46/EU). Folgende Werte sollen gelten:  

    Kapital-
    gesellschaft  

    Bilanzsumme bis Euro  

    Umsatzerlöse bis Euro  

    bis 2007  

    ab 2008  

    bis 2007  

    ab 2008  

    Klein  

    4.015.000  

    4.840.000  

    8.030.000  

    9.680.000  

    Mittelgroß  

    16.060.000  

    19.250.000  

    32.120.000  

    38.500.000  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123028