28.11.2008 | Bilanz
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz kommt erst 2010!
Die Regeln des neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG; sehen Sie dazu den Beitrag in der Ausgabe 11/2008, Seiten 15 bis 19) sollen nun doch erst für Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahre gelten. Das bedeutet: Umstellungen in Ihrer Finanzbuchhaltung sind erst ab 2010 notwendig, und auf die Abschlusserstellung wird sich das Gesetz erst 2011 (beim Abschluss für 2010) auswirken.
Beachten Sie: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse (§ 267 Handelsgesetzbuch) sollen jedoch bereits rückwirkend ab 2008 erhöht werden; nicht zuletzt deshalb, weil Deutschland zur Erhöhung der Werte europarechtlich verpflichtet ist (Richtlinie 2006/46/EU). Folgende Werte sollen gelten:
Kapital- | Bilanzsumme bis Euro | Umsatzerlöse bis Euro | ||
bis 2007 | ab 2008 | bis 2007 | ab 2008 | |
Klein | 4.015.000 | 4.840.000 | 8.030.000 | 9.680.000 |
Mittelgroß | 16.060.000 | 19.250.000 | 32.120.000 | 38.500.000 |