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  • 22.02.2008 | Bilanz

    Keine Rückstellung für verdeckten Preisnachlass

    Ein Kfz-Händler hat uns gefragt, ob er eine Rückstellung für einen verdeckten Preisnachlass bei einer Inzahlungnahme im Rahmen eines Neuwagengeschäfts bilden könne.  

    Unsere Antwort: Sie dürfen keine Rückstellung bilden, wenn Sie beim Verkauf eines Neuwagens einen Gebrauchten über seinem Wert in Zahlung nehmen. Der verdeckte Preisnachlass wird im Rahmen der Bewertung des Gebrauchtwagenbestands berücksichtigt. 

    Unser Tipp: Sehen Sie dazu auch unser ABC der Rückstellungen im Kfz-Handel. Teil I finden Sie in der Ausgabe 1/2008 (Seite 12), Teil II in der Ausgabe 2/2008 (Seite 12). Beide Beiträge finden Sie auch im Online-Archiv unter„myIWW“. 

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 117675