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  • 01.01.2006 | Bilanz

    Steuerfalle Leasing mit Kaufoption!

    von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Ralf Schönmann, Dietzenbach

    Leasing-Verträge mit Kaufoption können für den Leasing-Geber und den Leasing-Nehmer steuerliche Gefahren bergen. Das zeigt der folgende Beitrag.  

    Sachverhalt

    Es geht um die Fälle, in denen eine hohe Leasing-Sonderzahlung bzw. hohe laufende Leasing-Raten vereinbart werden und der Käufer eine Kaufoption erhält, die er dann auch ausübt.  

     

    Beispiel

    Ein Architekt will für seinen Betrieb ein neues Fahrzeug leasen. Man einigt sich auf einen Kilometer-Leasing-Vertrag über 36 Monate. Dabei strebt der Architekt eine möglichst hohe Leasing-Sonderzahlung sowie eine möglichst hohe monatliche Leasing-Rate an, die seinen Gewinn mindern werden. Als Grund hierfür gibt er weiter an, dass nach Ablauf des Leasing-Vertrags seine Frau das Fahrzeug privat erwerben soll. Um sicherzustellen, dass sich die hohen Leasing-Raten auch „lohnen“, bittet er den Verkäufer des Fahrzeugs, ihm schriftlich zuzusichern, dass ihm als erstem das Fahrzeug zum Kauf angeboten wird. Der Händler kommt dieser Bitte nach.  

     

    Vorteile hoher Leasing-Sonderzahlungen und -Raten

    Zwar können sich für den Architekten eine möglichst hohe Leasing-Sonderzahlung (soweit er seinen Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt) sowie hohe monatliche Leasing-Raten steuerlich rechnen. Bei entsprechend hohen Gewinnen kann das wirtschaftlich sinnvoll sein.