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  • 04.03.2011 | Bilanz

    Zeitlich unbestimmte Gesellschafterdarlehen sind gefährlich

    Wer seiner Gesellschaft ein Darlehen auf unbestimmte Zeit gewährt, und das eventuell auch noch zinslos, geht hohe Steuerrisiken ein. Diese ergeben sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster, das seinerseits auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Bezug nimmt (Urteil vom 9.7.2010, Az: 9 K 1213/09 G,F; Abruf-Nr. 103499). Danach ist ein unverzinsliches Darlehen mit unbestimmter Laufzeit gemäß § 13 Absatz 2 Bewertungsgesetz mit dem 9,3-Fachen des Jahreswerts zu bewerten. Unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 5,5 Prozent entspricht dies einer Laufzeit von knapp 13 Jahren und einem Vervielfältiger von 0,503.  

    Praxishinweis: Das hat zur Folge, dass ein zinsloses Darlehen über 100.000 Euro gegenüber einer Körperschaft nur mit 50.300 Euro (100.000 Euro x 0,503) in der Steuerbilanz passiviert wird, was zu einem - steuerpflichtigen - außerordentlichen Ertrag von 49.700 Euro führt. Wir empfehlen deshalb, eine geringfügige Verzinsung oder zumindest konkrete Tilgungskonditionen zu vereinbaren.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 3 | ID 142755