29.11.2010 | Checkliste - Teil II
Geschäfte mit Kunden im Drittland
Der Handel über die Grenzen ist bei vielen Kfz-Händlern ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäfts. Dieses birgt aber auch viele Risiken, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Auf Wunsch vieler Leser haben wir daher unsere Checkliste „Kfz-Handel über die Grenze“ zu einer Kurzübersicht für den täglichen Gebrauch zusammengefasst.
Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung möglich ist und welche Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG), der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) dafür erfüllt sein müssen.
Beachten Sie: Weiter gültig bleibt die ausführliche 27-seitige Checkliste „Kfz-Handel über die Grenzen“. Diese können Sie in „myIWW“ (www.iww.de) unter „Online-Service/Downloads“ in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ - Stichwort „Im- und Export“ - abrufen.
Checkliste Drittlandsverkäufe und -reparaturen
Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs ins Drittlandsgebiet | |||
Art der | Käufer ist ... | Rechnung des deutschen | a) Belegnachweis |
Beförderung oder Versendung durch Kfz-Händler | Unternehmer oder Privatperson (Sitz/Wohnort ohne Bedeutung) | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer | a) § 9 Abs. 1, § 10
b) § 13 Abs. 2 und 3 |
Abholung durch Kunden | Unternehmer oder Privatperson mit Sitz oder Wohnort im Inland | steuerpflichtig - mit Umsatzsteuer |
|
| Unternehmer oder Privatperson mit Sitz oder Wohnort im Ausland | steuerfrei - ohne Umsatzsteuer | a) § 9 Abs. 1, § 10
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig