01.04.2006 | Datenschutz im Autohaus
Richtiger Umgang mit Kundendaten
Wer als Autohaus-Inhaber die Regeln für einen richtigen Umgang mit Kundendaten nicht kennt und gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, riskiert nicht nur eine negatives Image in der Öffentlichkeit. Ihm drohen auch Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben Sie als Kfz-Händler beachten müssen.
Hintergrund
Durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt sind personenbezogene Daten der Kunden und Arbeitnehmer, von denen das Autohaus Kenntnis erhält.
Was sind personenbezogene Daten?
Daten sind personenbezogen, wenn sie einer bestimmten Person eindeutig zugeordnet sind oder wenn sich über sie ein Personenbezug herstellen lässt. Dies ist zum Beispiel bei Kontonummern, Adressen, Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen oder Sozialversicherungsnummern der Fall.
Durch zwei grundlegende Fragen kann jeder Autohaus-Inhaber einen Überblick über die Datenschutzmaßnahmen gewinnen, die er in seinem Autohaus ergreifen muss:
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