Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2006 | Datenschutz im Autohaus

    Richtiger Umgang mit Kundendaten

    von Rechtsanwalt Ulrich Bäumer LL.M. und Rechtsanwalt Martin Eßer, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    Wer als Autohaus-Inhaber die Regeln für einen richtigen Umgang mit Kundendaten nicht kennt und gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, riskiert nicht nur eine negatives Image in der Öffentlichkeit. Ihm drohen auch Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben Sie als Kfz-Händler beachten müssen.  

    Hintergrund

    Durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt sind personenbezogene Daten der Kunden und Arbeitnehmer, von denen das Autohaus Kenntnis erhält.  

     

    Was sind personenbezogene Daten?

    Daten sind personenbezogen, wenn sie einer bestimmten Person eindeutig zugeordnet sind oder wenn sich über sie ein Personenbezug herstellen lässt. Dies ist zum Beispiel bei Kontonummern, Adressen, Telefonnummern, Kfz-Kennzeichen oder Sozialversicherungsnummern der Fall.  

     

    Durch zwei grundlegende Fragen kann jeder Autohaus-Inhaber einen Überblick über die Datenschutzmaßnahmen gewinnen, die er in seinem Autohaus ergreifen muss: