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  • 01.11.2006 | Dienstwagen

    Keine Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Nutzungsverbot?

    Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen privat, ist die Privatnutzung grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums selbst, wenn der Arbeitgeber Privatfahrten verbietet, die Einhaltung des Verbots aber nicht überwacht (Schreiben vom 28.5.1996, Az: IV B 6 – S 2334 – 173/96).  

     

    Einige Finanzgerichte (FG) sehen das anders und haben dem Bundesfinanzhof (BFH) die Frage zur Entscheidung vorgelegt. Wir stellen Ihnen die positive FG-Rechtsprechung vor, damit Sie sie zum Beispiel bei einer Außenprüfung als Argumentationshilfe nutzen können.  

     

    Nutzungsverbot laut Arbeitsvertrag

    Das FG Niedersachsen hat in zwei Fällen entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber sein Nutzungsverbot gegenüber dem Arbeitnehmer nicht überwacht, die Finanzverwaltung nicht berechtigt, einen geldwerten Vorteil anzunehmen. Wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber substantiiert bestreiten könne, dass der Pkw nicht privat genutzt werde, könne nicht ohne Weiteres von einer Privatnutzung ausgegangen werden.