01.01.2005 | E-Commerce
Informationspflichten beim Betreiben einer Website
Das Internet gewinnt im Kfz-Handel als Vertriebskanal an Bedeutung. Für die Anbieter von Websites bestehen aber erhebliche Informations- und Hinweispflichten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem besteht das Risiko, von einem Wettbewerber abgemahnt zu werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Pflichten beim Betreiben einer Website.
Inhalt des Impressums
Jede gewerblich betriebene Website muss Informationen zum Unternehmen enthalten. In der Regel werden diese Informationen unter dem Stichwort „Impressum“ oder „Wir über uns“ gegeben. Folgende Punkte müssen angegeben werden:
Pflichtangaben im Impressum
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Sammlung personenbezogener Daten
Besondere datenschutzrechtliche Informationspflichten bestehen, wenn personenbezogene Daten über die Website gesammelt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Formulare (zum Beispiel Bestellmasken) online ausgefüllt werden können oder wenn der Nutzer mittels E-Mail mit dem Autohaus kommunizieren kann.
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