· Fachbeitrag · Compliance
Nachhaltigkeit im Autohaus: So gehen Sie die CSRD-Berichtspflicht strategisch am besten an
von Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer der TCJG, München
| CSRD, ESRS, Berichtspflicht & Co. ‒ spätestens ab 2025 werden das keine Fremdwörter mehr für schätzungsweise knapp 600 Kfz-Händler sein. Ab da müssen sie nämlich beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem Nachhaltigkeitsbericht. Zeit also, sich mit dem Thema „Nachhaltigkeit im Autohaus“ auseinanderzusetzen. Was es mit der Berichtspflicht auf sich hat, wer berichtspflichtig ist und was zu berichten ist, erfahren Sie in Teil 1 der ASR-Beitragsserie. |
Was es mit der CSRD-Berichtspflicht auf sich hat
Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in aller Munde: Aus Sicht von europäischer und nationaler Gesetzgebung sollen Berichtspflichten zu nicht-finanziellen Kennzahlen der Schlüssel zu mehr Umwelt-, Arten- und Klimaschutz sowie zu einer Verbesserung der sozialen Aspekte der Wertschöpfung und guter Unternehmensführung sein.
Berichtspflichten bezogen auf nicht-finanzielle Aspekte der Unternehmens- tätigkeit sind prinzipiell nichts Neues. Bereits heute müssen große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Gesellschaften sowie Genossenschaften bei Erfüllung gewisser Kriterien ihren Lagebericht im Jahresabschluss um Aspekte zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruption ergänzen. Das legt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fest.
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