29.01.2010 | Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Privatnutzung von Betriebs-Pkw: Das Ende der „Junggesellenregelung“
Die unternehmerfreundliche Ausnahmeregelung, nach der der Unternehmer bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen nur ein Prozent des höchsten Bruttolistenpreises als Entnahme versteuern muss, ist Vergangenheit. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diese „Junggesellenregelung“ für die Besteuerung der Privatnutzung abgeschafft.
Für Autohäuser mit einem erheblichem Bestand an Vorführwagen und GW ist die Rechtslage ohne diese Ausnahmeregelung nicht mehr praktikabel. Wir sagen Ihnen im Folgenden, wie die Rechtslage künftig ist und wie Sie damit in der Praxis umgehen.
Beachten Sie: Für die Besteuerung der Privatnutzung durch den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt alles beim alten.
Hintergrund
Gehören mehrere Pkw zum Betriebsvermögen - bei Autohäusern zwangsläufig der Fall - und können diese Pkw vom Unternehmer oder von Personen, die zu seiner Privatsphäre gehören, für Privatfahrten genutzt werden, gilt: Der Unternehmer muss den Nutzungswert aller Pkw nach der „Ein-Prozent-Regelung“ als Entnahme versteuern (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]).
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