01.10.2007 | Entfernungspauschale
Steuerbescheide sollen vorläufig ergehen – Freibeträge werden in voller Höhe eingetragen
Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob die gekürzte Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Diese Nachricht dürfte für Sie nicht neu sein, sie ging Anfang September durch alle Tageszeitungen. Auch das Bundesfinanzministerium hat inzwischen reagiert.
Aktueller BFH-Beschluss
Hintergrund der BFH-Entscheidung ist ein Beschluss des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen aus dem März 2007. Das FG hatte in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) das Finanzamt verpflichtet, die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (Beschluss vom 2.3.2007, Az: 7 V 21/07; Abruf-Nr. 070876). Dagegen hatte die Finanzverwaltung Beschwerde beim BFH eingelegt.
Der BFH hat sich jetzt dem FG angeschlossen. Auch er geht von ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Entfernungspauschale aus. Das zeige sich schon daran, dass die Frage in der Literatur kontrovers diskutiert wird (Beschluss vom 23.8.2007, Az: VI B 42/07; Abruf-Nr. 072873).
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