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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Bedarfsbewertung bei Grundstücken verlängert

    | Grundbesitz wird bei Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem günstigen Grundbesitzwert angesetzt. Diese „Bedarfsbewertung“ ist jetzt um weitere fünf Jahre verlängert worden. Hintergrund: Die „Bedarfsbewertung“ löste 1997 (rückwirkend ab 1996) das „Einheitswertverfahren“ ab und war zunächst auf fünf Jahre befristet worden. |