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  • 26.07.2010 | Erfassung als Umlaufvermögen meist vorteilhaft

    Ihre Argumente für die Bilanzierung von Vorführwagen als Umlaufvermögen

    von WP StB Elmar Bingel und RA StB Lilian Göttsching, Bingel Dorau & Müller Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Freiburg

    Aus bilanzpolitischen Gründen ist es in der Regel sinnvoll, Vorführwagen als Umlaufvermögen zu erfassen. Die Finanzverwaltung verlangt aber - auf Grundlage früherer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) - zum Teil eine Aktivierung als Anlagevermögen. Im Folgenden geben wir Ihnen Argumente an die Hand, mit denen Sie eine Erfassung als Umlaufvermögen durchsetzen können.  

    Vorteile einer Erfassung als Umlaufvermögen

    Werden die Vorführwagen als Umlaufvermögen verbucht, hat das folgende bilanzpolitische Vorteile:  

     

    • Im Gegensatz zum Anlagevermögen darf Umlaufvermögen auch durch kurzfristiges Fremdkapital finanziert werden.

     

    • Nach der „Goldenen Bilanzregel im engeren Sinn“, auch „Anlagendeckungsgrad A“ genannt, muss das Verhältnis von Eigenkapital zu Anlagevermögen mindestens 100 Prozent betragen.

     

    • Als Umlaufvermögen erfasste Fahrzeuge müssen nicht abgeschrieben werden, sodass die Bilanz (zunächst) besser aussieht.