01.02.2005 | EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Die Neuregelungen bei der Umsatzsteuer
Das „Gesetz zur Umsetzung vom EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (EURLUmsG) ist in Kraft getreten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) vor.
Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertabgaben
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei unentgeltlichen Wertabgaben (Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Wirtschaftsguts durch den Unternehmer oder sein Personal) sind rückwirkend zum 1. Juli 2004 nicht mehr die Kosten, sondern die „Ausgaben“, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 10 Absatz 4 Satz 1UStG).
Als „Ausgaben“ gelten auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) des Wirtschaftsguts, soweit es für die unentgeltliche Wertabgabe verwendet wird. Betragen die AHK mindestens 500 Euro, gelten als „Ausgaben“ nicht die Abschreibung, sondern die auf den Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG (bei Gebäuden zehn, bei sonstigen Wirtschaftsgütern fünf Jahre) verteilten AHK.
Auswirkungen hat das vor allem bei der Privatnutzung dem Unternehmensvermögen zugeordneter Gebäude. Der Vorteil aus der Zuordnung solcher Gebäude zum Unternehmensvermögen wird auf einen Zinsvorteil für den zehnjährigen Berichtigungszeitraum reduziert:
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