01.07.2003 · Fachbeitrag · Familienverträge
Sind übernommene Fortbildungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig?
| Trotz der schlechten Lage im Kfz-Gewerbe sind es meist die Kinder des Autohaus-Inhabers, die die Unternehmensnachfolge antreten. Um sie auf diese Aufgabe vorzubereiten, übernimmt der Inhaber häufig die Kosten für entsprechende Fortbildungslehrgänge, sei es für den Meisterlehrgang oder für die Ausbildung zum Kfz-Betriebswirt. |
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