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  • 01.05.2007 | Garantieversicherung

    Bei Eigenreparatur voller Vorsteuerabzug?

    von RA und FA für Steuerrecht Michael Schneider, Gladenbach

    In das Thema „Reparaturleistungen bei Garantieversicherung“ kommt Bewegung: Das positive Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ist jetzt in der Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH, Az: V R 9/07). Es ist also in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage des Vorsteuerabzugs zu erwarten.  

     

    Unser Tipp: Wurde Ihnen der Vorsteuerabzug aus den Reparaturkosten gestrichen, legen Sie mit Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid ein.  

     

    Hintergrund

    Die Garantiebestimmungen der gängigen Versicherer sehen vor, dass der Käufer einerseits gegenüber Ihnen als Händler einen Anspruch erwirbt, das Fahrzeug im Garantiefall auf Ihre eigenen Kosten zu reparieren (Eigenreparatur). Alternativ kann er sich an eine Drittwerkstatt wenden und vom Versicherer die Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Die Drittwerkstatt erbringt in diesem Fall eine umsatzsteuerpflichtige Reparaturleistung und hat den vollen Vorsteuerabzug aus den mit der Reparatur verbunden Kosten.  

     

    Nicht umsatzsteuerbarer Schadenersatz ...