01.01.2004 · Fachbeitrag · Gerichte sind sich einig
Beweislastumkehr gilt bei Gebrauchten
| Am 1. Januar 2004 wurde das neue Kaufrecht zwei Jahre alt. Geburtstag feiert damit auch die so genannte Beweislastumkehr, verankert in § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nach anfänglich großem Interesse war es in letzter Zeit ruhig um dieses neue Beweismodell geworden. Jetzt ist wieder Leben in der Diskussion. Der Grund ist nicht etwa eine bahnbrechende Gerichtsentscheidung. Vielmehr sind es Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die die These vertreten, beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge gelte die Beweislastumkehr grundsätzlich nicht. |
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