· Fachbeitrag · Autokaufrecht
Rechtliche Grundlagen: So lässt sich der Käufer zuverlässig als „Verbraucher“ einordnen
| Der immer weiter zunehmende Verbraucherschutz, den die EU den Mitgliedsstaaten verpflichtend auferlegt, spielt rund um den Autokauf eine sehr große Rolle. Im Streitfall kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob der Käufer als Verbraucher gehandelt hat. Denn nur der Verbraucher hat die Widerrufsrechte beim finanzierten Kauf, beim Fernabsatz und beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag. Und nur beim Verbraucher als Käufer gibt es die Pflicht zur vorvertraglichen Information und die Beweislastumkehr. ASR zeigt die Einzelheiten auf. |
Als Verbraucher handeln oder nicht ‒ das ist hier die Frage
Folglich ist es schon bei der Vertragsgestaltung von weichenstellender Bedeutung, den Käufer richtig einzuordnen: Muss er im Hinblick auf ihm zustehende Widerrufsrechte belehrt werden? Kommt die vorvertragliche Information zum Einsatz? Nachfolgend finden Sie die Kriterien der Abgrenzung im Standardfall und in Sonderfällen.
Wichtig | Der Verbraucherbegriff ist in § 13 BGB definiert: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.“
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