01.06.2006 | Gesetzesänderungen
Bürokratieabbau durch „Mittelstandsentlastungsgesetz“
Mit dem „Mittelstandsentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 061458) soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Aus steuerlicher Sicht sind für Autohäuser folgende geplante Maßnahmen wichtig:
- Kleinbetragsrechnungen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll von bisher 100 Euro auf 150 Euro erhöht werden.
- Vorsteuerberichtigung: Gehen im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut mehrere Gegenstände/Leistungen ein, sollen diese zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden.
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 4 | ID 85764