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  • 01.06.2006 | Gesetzesänderungen

    Bürokratieabbau durch „Mittelstandsentlastungsgesetz“

    Mit dem „Mittelstandsentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 061458) soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Aus steuerlicher Sicht sind für Autohäuser folgende geplante Maßnahmen wichtig:  

    • Kleinbetragsrechnungen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll von bisher 100 Euro auf 150 Euro erhöht werden.
    • Vorsteuerberichtigung: Gehen im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut mehrere Gegenstände/Leistungen ein, sollen diese zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst werden.
    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 4 | ID 85764