01.11.2006 | Neue Steuerregeln und geplante Änderungen
Darauf sollten Sie sich schon jetzt einstellen
Der Gesetzgeber kennt keine Pause. Es geht munter weiter mit den neuen Steuergesetzen. Wir bringen Sie auf den Stand der Dinge.
„Mittelstandsentlastungsgesetz“
Mit dem „Mittelstandsentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 062075) soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Für die Kfz-Branche sind aus steuerlicher Sicht nur folgende Änderungen wichtig:
- Sozialversicherungsbeiträge: Sie können die Ende des Monats fälligen Sozialversicherungsbeiträge seit Oktober 2006 der Höhe nach am Vormonat ausrichten, wenn sich die Beiträge durch Mitarbeiterwechsel oder variable Entgeltbestandteile regelmäßig ändern (§ 23 Absatz 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch IV).
- Kleinbetragsrechnungen: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 (Lieferung bzw. Leistung nach dem 31.12.2006 erbracht) von bisher 100 Euro auf 150 Euro erhöht (§ 33 Satz 1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).
- Vorsteuerberichtigung: Gehen im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut mehrere Gegenstände bzw. Leistungen ein, werden diese Gegenstände und Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst. Dazu folgendes Beispiel:
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