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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Auflösung einer Ansparabschreibung

    | Wird eine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung gebildet, wirkt sie sich gewerbesteuerlich nicht aus, weil die Gewerbesteuerpflicht erst mit Betriebseröffnung beginnt. Wird die Ansparabschreibung später aufgelöst, würde sie dann jedoch den Gewerbeertrag erhöhen. |