01.08.2007 | Unternehmensteuerreform 2008
Diese neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2008 für Unternehmen
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 6. Juli 2007 hat das „Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008“ die letzte Hürde genommen. Lesen Sie nachfolgend, was auf Sie und Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2008 zukommen wird.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von derzeit bis zu 30 Prozent entfällt für alle Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt werden (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz neu [EStG]).
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind künftig sofort als Betriebsausgabe abzuziehen (kein Wahlrecht mehr!), wenn ihre Anschaffungs-/Herstellungskosten maximal 150 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen haben.
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