01.01.2007 | GEZ-Gebühren
Internet-fähige PC werden GEZ-pflichtig
Seit dem 1. Januar 2007 müssen für Computer und Mobiltelefone mit Internet-Zugang Rundfunkgebühren an die GEZ gezahlt werden. Inwieweit Ihr Autohaus bzw. Ihr Service-Betrieb davon betroffen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Bisherige Regelung
GEZ-Gebühren müssen bislang lediglich für Radios (5,52 Euro), Fernseher, PC mit TV-Karte, DVD- und Videorecorder sowie Navigationsgeräte mit Empfangsteil (17,03 Euro) entrichtet werden.
Autoradios in Vorführwagen
Jedes Rundfunkgerät in einem gewerblich genutzten Kfz ist einzeln anmelde- und gebührenpflichtig. Damit sind auch Autoradios in Vorführwagen einzeln gebührenpflichtig.
Nicht gebührenpflichtig sind dagegen die Autoradios in Fahrzeugen, die Sie in Ihren Ausstellungs- und Geschäftsräumen ausstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken befinden.
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