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  • 01.12.2007 | GmbH

    Jahresabschlüsse 2006 bis 31.12. elektronisch offenlegen

    Der Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für Autohaus-GmbH und GmbH & Co KG. Bis spätestens zum 31. Dezember 2007 müssen sie nämlich ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger elektronisch einreichen. Diese Verpflichtung enthält das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister“ vom 13. Oktober 2006. Versäumen Sie diese Frist und kommen Sie der Verpflichtung auch auf ausdrückliche Aufforderung nicht nach, ist ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro unausweichlich fällig.  

    Unser Service: Wir haben für Sie einen Sonderdruck mit allen Fragen und Antworten zur elektronischen Offenlegung des Jahresabschlusses erstellt. Sie finden ihn im Online-Service (www.iww.de) in der Rubrik „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter dem Stichwort „GmbH“. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116113