19.12.2008 | GmbH
„Überversorgung“ auch bei Unterstützungskasse
Die für Pensionsrückstellungen entwickelten Grundsätze zur „Überversorgung“ gelten auch für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse, entschied der Bundesfinanzhof.
Hintergrund: Die Pensionszusage einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) wird vom Finanzamt nur abgesegnet, wenn die Versorgungsanwartschaft des GGf zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens 75 Prozent der Aktivbezüge ausmacht, die er am Bilanzstichtag bezieht. (Urteil vom 19.6.2007, Az: VIII R 100/04)(Abruf-Nr. 073052)
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 3 | ID 123435