· Fachbeitrag · Altersversorgung/Pensionszusagen
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer optimal erteilen und anpassen
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf). Erfahren Sie, welche zwölf Punkte bei der Neuerteilung von Pensionszusagen an GGf wichtig sind und worauf Sie bei einer Änderung bestehender Zusagen achten müssen. |
Pensionszusagen neu erteilen
Bei der Neuerteilung einer Pensionszusage an GGf müssen Autohäuser und Kfz-Betriebe sowohl die Erfordernisse des § 6a EStG als auch die betriebliche Veranlassung prüfen. Soweit der GGf die Zusage aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter erhält, dürfen die Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) den Gewinn des Unternehmens nicht mindern.
Damit eine vGA vermieden wird, müssen folgende zwölf Voraussetzungen erfüllt sein:
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